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Ich möchte/muss mich oder mein Kind testen lassen

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In welchen fällen sollten Sie sich testen lassen?

info-coronavirus.be

1. Ich möchte mich oder mein Kind testen lassen

Ich wohne in Belgien

A. Bei symptmeen (Erkältung, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber, ...)
B. Für eine Veranstaltung oder eine Reise

Ich wohne nicht in Belgien

C. Sie möchten sich testen lassen und wohnen nicht in Belgien

2. Organisieren Sie den Test

Vereinbaren Sie einen Termin für einen Test in einen Testzentrum oder gehen Sie in eine Apotheke, die Tests durchführt (NL)..

Stellen Sie sicher, dass Sie über Folgendes verfügen:
- Ihren CTPC;;
- dieselbe Mobilnummer und/oder eine E-Mail-Adresse, unter der Sie erreichbar sind;;
- die Nationalregisternummer der zu testenden Person.

PCR- und Antigen-Schnelltests, die von einem anerkannten Gesundheitsdienstleister durchgeführt wurden, geben Anrecht auf ein Genesungszertifikat.

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A. Bei Symptomen

Füllen Sie den Fragebogen "Selbsteinschätzung" anonym aus.

Wenn es Ihnen empfohlen wird, einen Test durchzuführen, wird ein Link auf der Ebene des Hinweises vorhanden sein:

Anschließend müssen Sie sich in Ihrem Namen oder im Namen Ihres Kindes* anmelden.

Ein kostenloser Test kann nur einmal in einem Zeitraum von 11 Tagen durchgeführt werden.

PCR- und Antigen-Schnelltests, die von einem anerkannten Gesundheitsdienstleister durchgeführt wurden, geben Anrecht auf ein Genesungszertifikat.

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B.  Für eine Veranstaltung oder eine Reise

Klicken Sie auf Code für einen kostenpflichtigen Test und identifizieren Sie sich mit Ihrem Namen oder dem Ihres Kindes*

PCR- und Antigen-Schnelltests, die von einem anerkannten Gesundheitsdienstleister durchgeführt wurden, geben Anrecht auf ein Genesungszertifikat.

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C.  Sie möchten einen Test machen und wohnen nicht in Belgien

Klicken Sie auf Code für einen kostenpflichtigen Test und folgen Sie den einzelnen Schritten.

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*Wie melde ich mich im Namen meines Kindes an?

Um sich im Namen Ihres Kindes anzumelden, wählen Sie den Namen Ihres Kindes aus dem Dropdown-Menü "Für mein Kind:"".

Wenn Ihr Kind nicht abgeholt wird, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Gemeinde in Verbindung und melden Sie, dass das "T.I.114" nicht korrekt ausgefüllt wurde.

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